Allgemeine Geschäftsbedingungen Rent2explore

Letzte Aktualisierung: September 2025

Letzte Aktualisierung: September 2025

Dieses Dokument enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dienstleistungen von Rent2Explore SARL, einer französischen Gesellschaft, die unter der SIRET-Nummer 935 131 383 00017 registriert ist und deren eingetragener Sitz sich in 2 Avenue du Président Pierre Angot, 64000 Pau (Frankreich), befindet.

Rent2Explore ist ein Vermittler, der spezialisiert ist auf :

  • Vermittlung von Kunden an Vermieter von Abenteuerfahrzeugen (4×4, Vans, Motorräder, Fahrräder usw.) oder örtliche Reiseführer,

  • die Verwaltung von Kontaktformularen, um mit professionellen Anbietern in Verbindung zu treten,

  • Verkauf bestimmter Verwaltungsdokumente (z.B. Grenzgenehmigungen).

👉 Rent2Explore ist weder ein Reisebüro, noch eine Vermietungsagentur, noch ein Transportunternehmen.


1. Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für jeden Nutzer der Website ountravela.com, wenn er :

  • ein Kontaktformular ausfüllt, um mit einem Anbieter (Vermieter oder Fremdenführer) in Verbindung gebracht zu werden,

  • eine Buchung über Rent2Explore vornimmt,

  • ein Verwaltungsdokument (Grenzübertrittsgenehmigung usw.) kauft.

Durch die Nutzung dieser Dienste bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.


2. Rolle von Rent2Explore

  • Rent2Explore fungiert ausschließlich als Vermittler.

  • Die endgültigen Verträge (Fahrzeugmiete, Reiseleitung, Tourenorganisation usw.) werden direkt zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter geschlossen.

  • Rent2Explore ist nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausführung der von den Dienstleistern (Vermietern, Reiseführern, Agenturen) erbrachten Leistungen.


TEIL I – DIENSTLEISTUNGEN (Vermieter, Reiseführer, Touren)


3. Buchungen und Zahlungen

  • Bei einer Buchung kann eine Vorauszahlung von 10 % bis 15 % des Gesamtbetrages verlangt werden. Auf Ihrem Kontoauszug wird die Zahlung unter dem Namen Rent2Explore erscheinen.

  • Diese Vorauszahlung wird von Rent2Explore im Namen des Anbieters eingezogen.

  • Am Ende der Dienstleistung behält Rent2Explore eine Provision, die auf diese Vorauszahlung erhoben wurde, der Rest wird an den Anbieter überwiesen.

  • Diese Provision führt nicht zu einer keine zusätzlichen Kosten für den Kunden. Der Preis ist der Preis, den Sie zahlen. Der über Rent2Explore gezahlte Preis ist identisch mit dem Direktpreis.. In vielen Fällen werden die über Rent2Explore angebotenen Preise sogar Es wird sogar ausgehandelt, dass die Preise günstiger sind als beim Direktkauf..

  • Der Restbetrag der Buchung (85-90%) ist direkt an den Anbieter in der vereinbarten Weise zu zahlen (Bargeld, Karte, Überweisung usw.).

👉 Rechnungsstellung: Die endgültige Rechnung für die Dienstleistung (Miete oder Reiseführer) wird vom lokalen Anbieter und nicht von Rent2Explore ausgestellt.


4. Stornierungen und Rückerstattungen

  • Die Stornierungsbedingungen sind je nach Anbieter unterschiedlich.

  • Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung (in der Regel 45 bis 60 Tage vor Beginn der Dienstleistung) wird die Vorauszahlung in voller Höhe an den Kunden zurückerstattet.

  • Nach Ablauf dieser Frist kann die gesamte oder ein Teil der Vorauszahlung gemäß den spezifischen Bedingungen des Anbieters einbehalten werden.

  • Rent2Explore fungiert lediglich als technischer Verwalter der Erstattung.


5. Verantwortung (Dienstleistungen)

  • Rent2Explore haftet nicht für Unfälle, Schäden, Verluste oder Streitigkeiten, die während der Nutzung einer über die Plattform gebuchten Dienstleistung entstehen können.

  • Die Verantwortung liegt ausschließlich bei dem Anbieter, mit dem der Vertrag geschlossen wurde.

  • Rent2Explore kann nicht für höhere Gewalt, Stornierungen durch den Anbieter oder Ereignisse, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, haftbar gemacht werden.


TEIL II – GENEHMIGUNGEN UND VERWALTUNGSUNTERLAGEN


6. Bestellungen und Zahlungen (erlaubt)

  • Die Zahlung der gesamten Gebühr für die Genehmigung muss zum Zeitpunkt der Bestellung erfolgen. Auf Ihrem Kontoauszug wird die Zahlung unter dem Namen Rent2Explore erscheinen.

  • Sobald die Zahlung validiert ist, leitet Rent2Explore den Antrag an den Dienstleister oder die zuständige Behörde weiter.

  • 👉 Nach Bestätigung der Zahlung ist keine Rückerstattung möglich, auch nicht im Falle einer Stornierung der Reise.


7. Richtigkeit der gelieferten Daten

  • Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen (Reisepass, Identität, Visum usw.) verantwortlich.

  • Wenn die übermittelten Daten falsch oder unvollständig sind, wird der Antrag abgelehnt und der Kunde muss eine neue Bestellung mit vollständiger Bezahlung aufgeben.

  • Rent2Explore und seine Partner verändern die übermittelten Daten niemals.

👉 Falls nach dem Versand ein Fehler festgestellt wird, sollte der Kunde Rent2Explore unverzüglich kontaktieren. Wenn das Verfahren bereits eingeleitet wurde, sind keine Änderungen oder Rückerstattungen möglich.


8. Fristen und Entschädigung

  • Rent2Explore bemüht sich, die angekündigten Fristen einzuhalten.

  • Bei mehr als 500 Genehmigungen, die im Jahr 2025 ausgestellt wurden, betrug die Erfolgsquote innerhalb der Fristen 98,5 %.

  • Im Falle einer Verspätung kann eine Entschädigung nur auf Antrag des Kunden gewährt werden:

    • +24 Std. Verspätung → Erstattung von 25% des Preises für die Genehmigung.

    • +72 h Verspätung → Erstattung von 50% des Preises für die Genehmigung.

  • Es können keine weiteren Entschädigungen gefordert werden, unabhängig von den Auswirkungen der Verspätung auf die Reise.


9. Rechnungsstellung (Genehmigung)

  • Beim Kauf einer Genehmigung oder eines Verwaltungsdokuments wird die Rechnung vom örtlichen Anbieter (und nicht von Rent2Explore) ausgestellt.

  • Rent2Explore stellt nur, wenn nötig, eine Bescheinigung über die Zahlung der eingenommenen Vorauszahlung aus.


TEIL III – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN


10. Persönliche Daten


11. Preistransparenz und Unterscheidung mit OunTravela

  • Der über Rent2Explore gezahlte Preis ist derselbe wie der von den Anbietern direkt gezahlte Preis.

  • Die Provision von Rent2Explore ist in das Geschäftsmodell integriert und verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Kunden.

  • 👉 Bedeutende Auszeichnung :

    • Der Verkauf von Reiseführern und Büchern wird von OunTravela (Explore Media) abgewickelt → AGB OunTravela.

    • Die Vermittlungs- und Genehmigungsdienste werden von Rent2Explore betrieben und unterliegen den vorliegenden AGB.


12. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit

  • Die vorliegenden Bedingungen unterliegen dem französischen Recht.

  • Alle Streitigkeiten werden vor den zuständigen Gerichten in Pau (Frankreich) verhandelt.

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