RENT2EXPLORE
ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN (AGB)

 

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2025

1. RECHTLICHE HINWEISE UND GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) gelten für die gesamte EU. AGB “) regeln die Dienstleistungen, die von : Rent2Explore SARL Hauptsitz: 2 Avenue du Président Pierre Angot, 64000 Pau, Frankreich SIRET: 935 131 383 00017.
E-Mail: contact@rent2explore.com

MwSt.-Regel :

  • Für die Dienste der Teil I (B2B-Marketing und Kontaktaufnahme mit professionellen Anbietern außerhalb der Europäischen Union) ist die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 259-1 des CGI (B2B-Dienstleistungen) außerhalb Frankreichs lokalisiert.
  • Für die Dienste der Teil II (Dienstleistungen zur Verwaltungsvereinfachung und zur Erlangung von Genehmigungen)
    (i) Rent2Explore handelt als transparenter Vertreter für die Zahlung der offiziellen Kosten, die im Namen und auf Rechnung des Kunden vorgestreckt wurden: Diese Beträge stellen Auslagen dar, die gemäß Artikel 267 II 2° des CGI von der Mehrwertsteuerbasis ausgeschlossen sind;
    (ii) Rent2Explore berechnet zusätzlich eine Datenverarbeitungsgebühr (immaterielle Leistung), die für Kunden mit Wohnsitz in der EU der französischen Mehrwertsteuer unterliegt und für Kunden mit Wohnsitz außerhalb der EU gemäß Artikel 259 B, 5° des CGI nicht anwendbar ist (Ort des Kunden außerhalb der EU), vorausgesetzt, dass der Standort des Kunden festgestellt werden kann.

Rent2Explore ist Herausgeber und Betreiber der Webseite rent2explore.com und vermarktet seine Dienstleistungen über die Partnerseite ountravela.com (im Folgenden gemeinsam als “Webseite” bezeichnet).

Diese Dienste sind in zwei Kategorien unterteilt:

  1. Die Vermittlung von Kontakten (Teil I) Zwischen Kunden und professionellen Anbietern (Autovermieter oder Reiseleiter), die außerhalb der EU ansässig sind (nachfolgend die “Anbieter”). Anbieter “).
  2. Die Verwaltung von Verwaltungsdokumenten (Teil II) Unterstützung bei der Beschaffung von Grenzgenehmigungen oder Reisedokumenten.

WARNUNG : Rent2Explore handelt als unabhängiger technischer und Marketinganbieter.

  • Rent2Explore ist keine Partei des Vertrages. Der Mieter ist nicht Vertragspartei des Endvertrags (Miete oder Führung), der direkt zwischen dem Kunden und dem Anbieter abgeschlossen wird.
  • Rent2Explore ist kein Reisebüro noch ein Transportunternehmen. Rent2Explore verkauft keine “Pauschalreisen”, die mehrere Dienstleistungen (Flug + Hotel usw.) im Sinne des Tourismusgesetzes kombinieren.
  • Rent2Explore garantiert nicht die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung durch den Anbieter.
  • Die Website ountravela.com ist nicht verantwortlich. für die Ausführung der von Rent2explore verkauften Dienstleistungen.

Betrieb der Plattform/Website : Die Angebote auf der Webseite werden standardmäßig nach ihrer Relevanz für die Suchkriterien des Kunden (Daten, Fahrzeugtyp, Zielort) sortiert. Rent2Explore unterhält keine kapitalistischen Beziehungen zu den gelisteten Anbietern, die diese Rangfolge beeinflussen könnten.

Unterscheidung von verlegerischen Aktivitäten (OunTravela) : Reiseführer, Bücher und redaktionelle Inhalte werden von OunTravela / Explore Media verkauft und unterliegen deren eigenen AGBs. Die Dienstleistungen der Kontaktaufnahme und der administrativen Erleichterung (Genehmigungen) werden von Rent2Explore erbracht und unterliegen den vorliegenden AGB.

Definitionen :

  • “Kunde”. (1) “Kunde”: jede natürliche oder juristische Person, die die Website nutzt, um eine Dienstleistung zu buchen oder eine Genehmigung zu bestellen.
  • “Anbieter”. : ein lokaler Gewerbetreibender (Vermieter, Reiseführer, Agentur), der seine Dienste über die Plattform anbietet.
  • “Plattform / Website”. rent2explore.com und die Partner-Website ountravela.com.
  • “Dienstleistungsgebühr / Buchungsgebühr”. : die Summe, die an Rent2Explore im Rahmen des Standardmodells in Teil I gezahlt wurde, die die Dienstleistung der Kontaktvermittlung/Marketing vergütet und auf eigene Rechnung von Rent2Explore eingezogen wird..
  • “Vollmacht”. Mandat: Die vom Kunden an Rent2Explore erteilte Genehmigung, in seinem Namen die Formalitäten für die Beschaffung von Verwaltungsdokumenten durchzuführen.
  • “Auslagen”. Die “Auslagen” sind offizielle Gebühren/Steuern/örtliche Kosten, die im Namen und für Rechnung des Kunden vorgestreckt wurden und die auf Euro-Basis weiterberechnet werden.
  • “Kosten für Datenverarbeitung”. (1 ): Immaterielle Dienstleistung der Datenverarbeitung und Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Fall (Sammlung/Überprüfung von Daten, Zusammenstellung des Falls, Weiterleitung an den lokalen Anbieter, Überwachung des Fortschritts und Informationen über die Rücknahme/Lieferung).

TEIL I – VERMITTLUNGSDIENSTE (VERMIETER & FÜHRER)

2. ART DER DIENSTLEISTUNG UND FINANZMODALITÄTEN

Rent2Explore ist ein B2B-Marketing-Dienstleister. Die Modalitäten variieren je nach Angebot:

  1. STANDARDMODELL: Zahlung der Servicegebühr an Rent2Explore

Die Plattform stellt für die Zwecke der Geschäftsbeziehung zwischen dem Vermieter und R2E ein technisches Zahlungsinstrument zur Verfügung, das es dem Kunden ermöglicht, die zwischen dem Vermieter und R2E vereinbarte Zahlungsanweisung auszuführen (Zahlung der vom Vermieter an R2E geschuldeten Marketingkosten).

Die Zahlung über die Plattform stellt weder eine Anzahlung noch die Zahlung des Mietpreises oder ein Inkasso im Auftrag des Vermieters dar. Der Restbetrag des Mietpreises wird direkt an den Vermieter zu den von ihm festgelegten Bedingungen gezahlt.

Auf dem Kontoauszug des Kunden erscheint die Zahlung als “Rent2Explore”.

Der bezahlte Gesamtpreis (Servicegebühr + Restbetrag, der an den Anbieter gezahlt wurde) ist strikt identisch mit dem Direktpreis des Anbieters.

  • Buchungsgebühr (10% bis 15%) : Der Kunde zahlt Rent2Explore bei der Buchung eine Servicegebühr.
  • Rechtsnatur : Diese Kosten vergüten ausschließlich die von Rent2Explore bereitgestellte Vermittlungs- und Marketingleistung. Sie werden von Rent2Explore für eigene Rechnung eingezogen und stellen keine Anzahlung dar die im Auftrag des Auftragnehmers gehalten werden. Diese Servicegebühr stellt in keinem Fall einen Rabatt oder eine Ermäßigung dar, die der Auftragnehmer dem Kunden gewährt. Der vom Kunden gezahlte Gesamtpreis für die Miete bleibt strikt identisch mit dem Direktpreis des Anbieters. Diese Servicegebühr ist die eigene Vergütung von Rent2Explore für seine B2B-Marketingleistungen. Kein Teil dieser Beträge wird an den Auftragnehmer zurückgegeben.
  • Delegation : Diese Zahlung ändert nicht den vom Anbieter festgelegten Mietpreis. Der Kunde zahlt die Marketing-Servicegebühr direkt an Rent2Explore und zahlt den Restbetrag des Mietpreises an den Anbieter gemäß dessen Bedingungen. Mit der Zahlung durch den Kunden erlischt die Schuld des Auftragnehmers gegenüber Rent2Explore in Bezug auf die Marketingvergütung endgültig. Rent2Explore zieht den Mietpreis nicht im Namen des Mieters ein; lediglich die Marketinggebühren werden an Rent2Explore gezahlt.
  • Der Restbetrag : Der Restbetrag ist zu zahlen direkt an den Auftragnehmer (vor Ort oder zu seinen Bedingungen). Rent2Explore ist in diesen Fluss nicht involviert.
  • Preisgarantie Rent2Explore erhöht nicht den Mietpreis. Der Gesamtpreis, den der Kunde bezahlt, bleibt strikt identisch mit dem Direktpreis des Anbieters. Die Servicegebühr ist die übliche Marketinggebühr des Anbieters und hat keinen Einfluss auf den vom Kunden bezahlten Endpreis.
  • MWST. Für diese Dienstleistungen (Teil I) ist die Mehrwertsteuer gemäß Artikel 259-1 1° CGI (Dienstleistungen, die an einen steuerpflichtigen Empfänger außerhalb der Europäischen Union erbracht werden) außerhalb Frankreichs ansässig.
  • Zahlung erhalten : Rent2Explore kann auf Anfrage eine Quittung/einen Nachweis über die Zahlung der Servicegebühr ausstellen. Dieses Dokument ist keine Rechnung für den Miet- oder Führungsservice. Der lokale Anbieter ist der einzige Aussteller der Rechnung für die Hauptdienstleistung, die 100% des vom Kunden bezahlten Gesamtpreises für die Dienstleistung entspricht. (einschließlich der an Rent2Explore gezahlten Servicegebühr und des direkt an den Anbieter gezahlten Restbetrags, wie vorgesehen).
  1. DIREKTES MODELL : Vollständige Zahlung an den Auftragnehmer
  • Bei einigen Angeboten zahlt der Kunde 100% des Preises direkt an den Auftragnehmer. Rent2Explore kassiert keine Beträge und agiert lediglich als Geschäftsvermittler.

3. STORNIERUNGEN UND RÜCKERSTATTUNGEN (VERMIETER & REISEFÜHRER)

Die Stornierungsbedingungen werden vom Anbieter festgelegt.

  • Rückerstattbare Stornierung : Bei rechtzeitiger Stornierung durch den Kunden (gemäß den Richtlinien des Anbieters) erstattet Rent2Explore die erhaltene Buchungsgebühr zurück.
  • Spätere Stornierung (nicht erstattungsfähig) : Nach Ablauf der Frist bleibt die Reservierungsgebühr bestehen. Rent2Explore behält den Restbetrag ein.. Da der Vermittlungsdienst ab dem Zeitpunkt der Bestätigung vollständig ausgeführt wird, ist keine Rückerstattung fällig.
  • Stornierung durch den Anbieter : Im Falle einer Stornierung durch den Anbieter (höhere Gewalt, Nichtverfügbarkeit) erstattet Rent2Explore dem Kunden die Reservierungsgebühr vollständig zurück.

TEIL II – VERWALTUNGSAUFTRAG (GENEHMIGUNGEN & DOKUMENTE)

4. MANDAT UND ZAHLUNG (GENEHMIGUNG)

4.1 Erteilung des Mandats
Mit der Bestätigung seiner Bestellung erteilt der Kunde Rent2Explore ein ausdrückliches Mandat für :

  1. in seinem Namen und auf seine Rechnung die erforderlichen Verwaltungsformalitäten bei den zuständigen Behörden oder örtlichen Agenturen erledigen.
  2. in ihrem Namen und auf ihre Rechnung die Zahlung der erforderlichen amtlichen Gebühren, Steuern und lokalen Dienstleistungskosten (die “Auslagen”) vorzunehmen.

4.2 Preisstruktur und Rechnungsstellung
Der vom Kunden zu zahlende Gesamtpreis setzt sich aus zwei separaten Komponenten zusammen:

  • A. Auslagen (Nicht MwSt.-pflichtig): Dieser Betrag entspricht den genauen Kosten, die von dem örtlichen Dienstleister oder der ausstellenden Behörde in Rechnung gestellt werden. Gemäß Artikel 267 II 2° des Code Général des Impôts (Allgemeines Steuergesetzbuch) werden diese Beträge im Namen und auf Rechnung des Kunden vorgestreckt und Euro für Euro, ohne Marge und ohne Mehrwertsteuer weiterberechnet. Rent2Explore hält dem Kunden eine Rechnungslegung zur Verfügung und bewahrt die entsprechenden Belege auf.
  • B. Datenverarbeitungsgebühr (MwSt.-pflichtig): Dieser Betrag ist die Vergütung für eine immaterielle Leistung der Datenverarbeitung und Bereitstellung von Informationen im Zusammenhang mit dem Genehmigungsantrag (Sammlung und Überprüfung der Daten, Zusammenstellung des Antrags, Weiterleitung an den lokalen Dienstleister, Überwachung des Status).
    • Kunden mit Wohnsitz in Frankreich oder der Europäischen Union: Die Gebühren unterliegen der französischen Mehrwertsteuer in Höhe des geltenden Satzes (20%).

    • Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union: Keine Mehrwertsteuer gemäß Artikel 259 B, 5° des CGI, vorbehaltlich des Nachweises des Wohnsitzes außerhalb der EU.

    • Nachweis des Aufenthaltsortes: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Rent2Explore die notwendigen Elemente aufbewahrt, die den Nachweis des Aufenthaltsortes ermöglichen (mindestens zwei übereinstimmende Elemente): Rechnungsadresse, angegebenes Land des Wohnsitzes, für den Antrag vorgelegte Belege, Zahlungsinformationen usw. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rent2Explore die notwendigen Elemente aufbewahrt, die den Nachweis des Aufenthaltsortes ermöglichen ( mindestens zwei übereinstimmende Elemente ).
  • Rent2Explore kann auf Wunsch des Kunden eine zusammenfassende Rechnung für die Genehmigung ausstellen, in der die Auslagen (ohne Mehrwertsteuer) und die Datenverarbeitungsgebühren (mit Mehrwertsteuer) getrennt aufgeführt sind.

Auf Ihrem Kontoauszug erscheint die Zahlung als “Rent2Explore”.

4.3 Anpassung
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die genaue buchhalterische Aufteilung zwischen dem Anteil “Auslagen” und dem Anteil “Kosten” bei der Ausstellung der Schlussrechnung aufgrund von Schwankungen der Wechselkurse oder der offiziellen Tarife angepasst werden kann, solange der bei der Bestellung vereinbarte Gesamtpreis für den Kunden unverändert bleibt. In jedem Fall spiegelt der Anteil der Auslagen den genauen Betrag wider, der von der lokalen Behörde/dem lokalen Dienstleister in Rechnung gestellt wird (Euro-für-Euro-Weiterberechnung, ohne Marge).

4.4 Verzicht auf das Widerrufsrecht
Gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes kann das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig ausgeführt wurden, oder bei der Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden (namentlich gekennzeichnete Dokumente). Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht, sobald er seine Bestellung bestätigt hat, damit die entsprechenden Schritte sofort eingeleitet werden können.

 

5. HAFTUNG UND ERTEILUNG (GENEHMIGUNG)

5.1 Verpflichtung zu Mitteln
Rent2Explore ist im Rahmen dieses Mandats verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Rent2Explore verpflichtet sich, den Fall mit Sorgfalt zu bearbeiten und die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen an die Behörden weiterzuleiten.

5.2 Beschränkung der Haftung
Rent2Explore kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Ausstellung verweigert wird, die Ausstellung verzögert wird oder ein Fehler auftritt, der ausschließlich den örtlichen Behörden, ausländischen Verwaltungen oder höherer Gewalt (Grenzschließung, plötzliche Änderung der Vorschriften) zuzuschreiben ist, wenn die von Rent2Explore übermittelten Unterlagen konform waren. Im Falle einer Verweigerung der Ausstellung, die nicht auf ein Verschulden von Rent2Explore zurückzuführen ist, wird die Gebühr für die Datenverarbeitung als Entschädigung für die geleistete Arbeit einbehalten. Die Erstattung des Anteils “Auslagen” erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Erstattung durch die lokale Behörde oder den lokalen Dienstleister.

5.3 Kundendaten
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der übermittelten Informationen (Passnummern, Daten, Rechtschreibung). Jeder neue Antrag auf eine Genehmigung, der aufgrund eines Fehlers des Kunden erforderlich ist, wird in voller Höhe erneut in Rechnung gestellt.

5.4 Verzögerungsgarantie (Handelsgeste)
Im Falle einer Verzögerung der Bearbeitung, die ausschließlich auf ein Verschulden von Rent2Explore zurückzuführen ist, kann Rent2Explore :

  • +24 Stunden Verspätung gegenüber der angekündigten Frist: 50% der Datenverarbeitungsgebühren werden erstattet.
  • +72 Stunden Verspätung: 100% Rückerstattung der Datenverarbeitungskosten. Eine weitere Entschädigung kann nicht gefordert werden.

TEIL III – GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

6. WIDERRUFSRECHT (AUSSCHLUSS)

Gemäß Artikel L.221-28 des Verbraucherschutzgesetzes gilt das Widerrufsrecht nicht:

  1. Für die Dienste der Teil I (Vermietung) : Wenn es sich um Mietwagendienstleistungen handelt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden.
  2. An die Dienste der Teil II (Führerschein) : Bei der Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt werden (Namensdokumente), und bei Dienstleistungen, die vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden, wie in Artikel 4.4. beschrieben.

7. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

Rent2Explore tritt nur als technischer Vermittler auf (Teil II). I) oder Dienstleister (Teil I) II). Rent2Explore nicht haftbar gemacht werden kann. :

  • Schlechte Vertragserfüllung durch den lokalen Dienstleister (Panne, Unfall, Reiseplan).
  • Körperliche oder materielle Schäden, die während der Aktivität auftreten.
  • Fehlen gültiger Reisedokumente (Reisepass, Visum, Führerschein).

Die Haftung von Rent2Explore ist strikt auf die Höhe der Beträge begrenzt, die Rent2Explore tatsächlich für die betreffende Dienstleistung (Dienstleistungsgebühr oder Datenverarbeitungsgebühr) erhalten hat.

8. PERSÖNLICHE DATEN UND BLOCTEL

Die Daten werden für die Ausführung des Dienstes gesammelt. Der Kunde akzeptiert deren Übertragung an Dienstleister außerhalb der EUIn Übereinstimmung mit Art. 49.1.b der DSGVO. Telefonische Kundenwerbung : Gemäß Artikel L.223-2 des Verbraucherschutzgesetzes wird der Kunde über sein Recht informiert, sich in die Liste zur Verhinderung von Telefonwerbung “Bloctel” einzutragen (www.bloctel.gouv.fr).

Sensible Dokumente, die im Rahmen eines Antrags übermittelt werden (Reisepässe, Identitätsscans, Visa usw.), werden innerhalb eines Monats nach ihrer Übermittlung gelöscht, sofern keine anderslautende gesetzliche Verpflichtung besteht. Unsere Dienstleister/Partner wenden eine gleichwertige Aufbewahrungspolitik an.

 

9. RECHTLICHE VERPFLICHTUNGEN DAC7

Rent2Explore ist ein Plattformbetreiber im Sinne der EU-Richtlinie 2021/514 (“DAC7”).

Rent2Explore ist verpflichtet, die Informationen über die Anbieter, die die Plattform nutzen (Identität, Kontaktdaten, Steuerstatus, erhaltene Beträge), zu sammeln, zu überprüfen und den Steuerbehörden zu melden.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei seiner Anmeldung alle erforderlichen Informationen anzugeben und diese auf dem neuesten Stand zu halten.

Im Falle der Nichtübermittlung, der Ungenauigkeit oder der Weigerung, die erforderlichen Informationen zu übermitteln, kann Rent2Explore den Zugang des Anbieters zur Plattform aussetzen oder kündigen.

Der Auftraggeber erkennt an, dass diese Meldepflichten die Art des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer nicht beeinflussen.

 

10. ANWENDBARES RECHT UND SCHLICHTUNG

Die vorliegenden AGB unterliegen dem französischem Recht.

Mediation : Im Falle einer ungelösten Streitigkeit kann sich der Kunde, der Verbraucher ist, kostenlos an den folgenden Verbrauchermediator wenden: CM2C https://www.cm2c.net/ . Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, sind die Gerichte im Bezirk von Pau (Frankreich) sind ausschließlich zuständig.

 

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